Wie eine finanzielle Absicherung aussehen kann

Die finanzielle Absicherung garantiert innerhalb der Bestattungsvorsorge, dass die finanziellen Mittel für die Bestattung tatsächlich verfügbar sind. Hat man Geld für die Beerdigung als Erspartes zur Seite gelegt, so ist dies im Fall von bspw. Arbeitslosigkeit oder Hartz IV anzurechnen – und zu verbrauchen.

Hat man das Geld bereits innerhalb eines Vorsorgevertrages eingezahlt, so kann dies nicht geschehen, sofern sich die Höhe der Gelder in einem angemessenen Rahmen bewegt.

Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit der„Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ zusammen, bei der wir unsere Bestattungsvorsorgeverträge verwalten.

Eine Alternative zur Einmalzahlung ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung über die „Nürnberger Sterbegeldversicherung“. Auch hier beraten wir Sie gerne ausführlich zu den Möglichkeiten.