Erbrecht - Erste Informationen

Hat ein Verstorbener kein rechtsgültiges Testament hinterlassen, so tritt das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) in Kraft. Danach steht jedem Familienmitglied ein Pflichtteil des Erbes zu.
Die Verteilung gliedert sich nach Erben

  • erster Ordnung: Ehepartner, eheliche und nicht eheliche Kinder, Enkel und Urenkel,
  • zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten, und
  • dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform von 2010 höher am Erbe beteiligt.

Man sollte sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge informieren. Durch eine frühzeitige Schenkung kann möglicherweise die Höhe der Erbschaftssteuer verringert werden. Für eine juristisch einwandfreie Ausführung empfehlen wir, einen Notar oder Anwalt zurate zu ziehen.

Weitere Informationen finden Sie zum Thema Erbrecht in der Broschüre vom BMJ.

CORONA-VIRUS

Wichtige Information:

Fast stündlich erreichen uns neue Informationen zur aktuellen Corona-Situation in Deutschland und weltweit. Es werden immer weitere Maßnahmen zur Risikominimierung und zum Schutz der Bevölkerung ergriffen. All diese Einschränkungen haben auch einen Einfluss auf unsere tägliche Arbeit.

Wir möchten sowohl unsere Mitarbeiter als auch unsere Kunden vor einer möglichen Infektion schützen. Selbstverständlich liegt es uns auch nach wie vor am Herzen, Ihre Wünsche für die Gestaltung einer Bestattung und individuellen Trauerfeier zu ermöglichen.

Aufgrund der veränderten Situation kann es jedoch momentan in einigen Bundesländern zu Einschränkungen wie z. B. der Schließung öffentlicher Trauerhallen kommen. Daran können wir derzeit leider nichts ändern.

Seien Sie dennoch unbesorgt: Selbstverständlich beraten wir Sie weiterhin gerne zu den Möglichkeiten einer persönlichen und tröstlichen Abschiednahme.

Wir befinden uns im Austausch mit den zuständigen Behörden und stehen auch bundesweit mit vielen Kollegen anderer Bestattungsunternehmen im Gespräch. Über den aktuellen Stand, der unsere Region betrifft, halten wir Sie auf dem Laufenden.

Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie sich im Trauerfall verhalten sollen, rufen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen gerne weiter.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihr Bestattungsunternehmen